Ab 01.01.2016 verbessert die KfW die Förderung von Einzelmaßnahmen um das „Heizungs- und Lüftungspaket“. Möglich werden hiermit Förderungen für weitergehende Einzelmaßnahmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, jedoch noch nicht zu einem Effizienzhaus-Standard führen. Der Investitionszuschuss für diese Pakete beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Im Kreditprogramm gibt es einen 12,5 %igen Tilgungszuschuss!
Weitere Informationen in den Merkblättern der KfW zu den Programmen 430 und 151/152.