Wer kann Anträge stellen?

Es sind eine Vielzahl von Zielgruppen antragsberechtigt. Im Einzelnen:

  • private in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
  • Freiberufler
  • Contracting-Unternehmen
  • kommunale Gebietskörperschaften und deren unselbständige Eigenbetriebe, sowie Gemeindeverbände
  • Unternehmen in kommunaler Hand
  • gemeinnützige Organisationen
  • Öffentlich-Private-Partnerschaften

Welche Förderprogramme rund um Nichtwohngebäude (NWG) gibt es?

  • Neubau energieeffizienter NWG
  • umfassende Sanierungen im Bestand
  • Einzelmaßnahmen im Bestand

Wie kommt man an die Fördergelder?
Es ist zwingend ein Antrag zu stellen. Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahmen zu stellen ist! Der Antrag muss von einem in das Vorhaben eingebundenen Experten erfolgen. Ausdrücklich werden die Experten aus der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes empfohlen, in der auch ich gelistet bin. Ich berate Sie weitergehend zum Ablauf und zu den Details.

Welche Arten von Förderungen gibt es?
Es handelt sich hier um geförderte Kredite mit niedrigem Zinssatz. Hinzu kommen die gestaffelten Tilgungszuschüsse.

Welche Kosten sind förderfähig?
Es können neben den eigentlichen Kosten viele Nebenkosten mit gefördert werden. Mit meiner Einbindung werden alle förderfähigen Kosten nach dem jeweiligen Programm berücksichtigt.