Meine Leistungen:
- Meine Leistungen im Überblick
- Energieberatung für Wohngebäude
- Sanierungsplan und EWärmeG
- Rund um Fördermittel für Wohngebäude
- Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Rund um Fördermittel für Nichtwohngebäude
- Energieberatung für Nichtwohngebäude und Kommunen
- Thermografie und Messtechnik
- Hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen
- Zusatzleistungen und weitergehende Beratung
Der Energieausweis, auch Energiepass genannt, ermöglicht die Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er soll die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden ermöglichen und gibt ganz kurze Modernisierungsempfehlungen.
Der Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau und umfassender Modernisierung eines Gebäudes. Das Gebäude wird hierbei immer nur als Ganzes bewertet. D.h. der Ausweis, bzw. Energiepass, wird grundsätzlich immer für das Gesamtgebäude ausgestellt. Er ist 10 Jahre gültig.
Welchen Ausweis benötigt mein Bestandsgebäude?
Was ist der Energiebedarfsausweis?
- Beurteilung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
- ingenieurmäßige, normierte Berechnung zum Energiebedarf aufbauend auf dieser Beurteilung
- kein Einfluss durch Nutzerverhalten, gute Aussagekraft
- dena empfiehlt diese Ausweisart
- bei allen Gebäuden möglich, zwingend bei Neubau und umfassender Sanierung
Was ist der Energieverbrauchsausweis?
- Basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Abrechnungsperioden
- Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauchs pro m²
- Nutzerverhalten hat großen Einfluss
- nicht für alle Gebäude möglich
Weitere Informationen