Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.
Das BAFA hat die Förderzuschüsse deutlich erhöht! So werden Biomasseanlagen oder Wärmepumpen nun mit einem Fördersatz von 35% im Bestand oder Neubau gefördert!Wird zugleich eine nicht zwingend auszutauschende Ölheizung ersetzt, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 45%!https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Auch die KfW verbessert zum 24.01.2020 ihre Förderbedingungen in den Programmen Sanierung (151/152 und 430), sowie im Neubau (153) sehr deutlich! Die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse erhöhen sich um 10 bzw. um 12,5%! Zudem steigen teilweise zusätzlich die förderfähigen Investitionskosten bzw. der maximale Kreditbetrag. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/