Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) übernommen. Nah- und Fern­wärme sowie die Optimierung der Heizungs­anlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

Das BAFA hat die Förderzuschüsse deutlich erhöht! So werden Biomasseanlagen oder Wärmepumpen nun mit einem Fördersatz von 35% im Bestand oder Neubau gefördert!Wird zugleich eine nicht zwingend auszutauschende Ölheizung ersetzt, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 45%!https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Auch die KfW verbessert zum 24.01.2020 ihre Förderbedingungen in den Programmen Sanierung (151/152 und 430), sowie im Neubau (153) sehr deutlich! Die Zuschüsse und Tilgungszuschüsse erhöhen sich um 10 bzw. um 12,5%! Zudem steigen teilweise zusätzlich die förderfähigen Investitionskosten bzw. der maximale Kreditbetrag. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/