Zentrale Anforderungsgröße der gegenwärtigen Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Primärenergiebedarf, der mit Hilfe von energieträgerspezifischen Primärenergiefaktoren (PEF) aus dem Endenergiebedarf bzw. Endenergie-verbrauch errechnet wird. Der PEF ist jedoch in vielen Fällen kein geeignetes Maß zur Bestimmung der Treibhausgas-Emissionen eines Heizungssystems oder eines Endenergieträgers und übt somit in Bezug auf den Klimaschutz nur ei-ne bedingte Lenkungswirkung aus. Außerdem verlieren sehr niedrige nicht-erneuerbare Primärenergiefaktoren ihre Steuerungswirkung hin zu energieeffizienten Gebäuden und vernachlässigen andere wichtige Aspekte wie z. B. die Ressourcenverfügbarkeit von Energieträgern.
Ein Forschungskonsortium aus ITG, ifeu und Wuppertal Institut hat daher ein Überblickspapier zur möglichen Wei-terentwicklung der Primärenergiefaktoren unter Einbeziehung der Treibhausgas-Emissionen erstellt. Im Ergebnis wird ein Vorschlag zur kurzfristigen Umsetzung erarbeitet, bei dem der bisherige Indikator “Primärenergie” um den Indikator “Klimaschutz” ergänzt wird. Der Bericht “Weiterentwicklung der Primärenergiefaktoren im neuen Energie-sparrecht für Gebäude” steht zum Download zur Verfügung.

Quelle: ifeu-Institut Heidelberg