„Um unser ambitioniertes Ziel zu erreichen, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken, haben wir nun die Attraktivität des Förderprogramms weiter erhöht“, betonte Umweltminister Untersteller. Ob klimafreundliches Bauen oder Sanieren, das Umsetzen von kommunalen Klimaschutzkonzepten oder der Einsatz regenerativer Energien bei der Wärmeversorgung: Statt bisher 20 Prozent könne der maximale Zuschuss ab sofort 30 Prozent der Investitionskosten betragen, so der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. „Hiervon können vor allem kleinere Vorhaben profitieren, die zum Beispiel Vereine oftmals mit viel Engagement umsetzen.“
„Wer bestimmte Kriterien erfüllt, kann über ein Bonussystem nun insgesamt sogar bis zu 42 Prozent der Kosten erstattet bekommen“, sagte Franz Untersteller weiter. Hierzu gehörten beispielsweise die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems oder die Umsetzung eines vom Bund geförderten Klimaschutzkonzeptes. „Auch die 164 Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg, die im Jahr 2016 dem Klimaschutzpakt des Landes mit den kommunalen Landesverbänden beigetreten sind und sich zur Vorbildwirkung der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und zu den Zielen unseres Klimaschutzgesetzes bekennen, können nun von der Bonusregelung bei Klimaschutz-Plus profitieren“, erklärte der Minister.
Dieses Jahr stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft für das Programm Klimaschutz-Plus rund 11,5 Millionen Euro bereit. Die maximale Höhe eines Zuschusses beträgt 200.000 Euro.