Ab Juli 2015 müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden bei Austausch einer zentralen Heizungsanlage gegenüber den Behörden den Nachweis erbringen, dass min. 15% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Diese Pflicht gilt ab Juli auch für Nichtwohngebäude! Zur Erfüllung gibt es je nach Gebäude mehrere Möglichkeiten und Kombinationen. Ich berate Sie umfassenden zu den verschiedenen Erfüllungsoptionen.
Ein Sanierungsfahrplan ist eine Art stark verkürzte BAFA-Energieberatung, ein kurzer schriftlicher Bericht (ca. 6 Seiten). Dieser gibt allgemeine Hinweise, zeigt kurz den energetischen Istzustand eines Gebäudes auf und gibt Sanierungshinweise. Diese sind in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht werden detailliert mit Fördergeldern und Hinweisen sowie Wirtschaftlichkeit erläutert.

Siehe Muster:  Sanierungsfahrplan BW

Durch einen von mir erstellten Sanierungsfahrplan für ein Wohngebäude dauerhaft 5% erfüllt werden, bei einem Nichtwohngebäude sogar die vollen 15%!

Förderung

Ein BAFA-geförderter Vor-Ort-Energieberatungsbericht, welcher auf Basis eines Sanierungsablaufplanes (s. Text unter Energieberatung) erstellt wurde erfüllt die Anforderungen ebenfalls! Hier kann die lukrative BAFA-Förderung, wie unter dem Kapitel beschrieben, in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind hier i.d.R. geringer wie bei der reinen Erstellung eines Sanierungsfahrplanes.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Erstellung eines reinen Sanierungsfahrplanes ebenfalls. Hier sind 200 bis 500 € Förderungszuschuss, je nach Gebäudegröße, möglich.