Ziel des Förderprogramms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist es, der Zielgruppe eine geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen.

Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:

  • Sanierungsfahrplan
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 100
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal
  • Alternativ wird eine Neubauberatung gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70)

Das zentrale Element der Energieberatung ist der schriftliche Beratungsbericht, welcher nach den BAFA-Qualitätsrichtlinien angefertigt und vom BAFA geprüft wird. Diesen erstelle ich anbieter-/ und produktneutral. Ich erarbeite hierzu sinnvolle und durchdachte Sanierungsvor-schläge bzw. ein Gesamtkonzept zu einem möglichst lukrativen KfW-Effizienzhausniveau. Diesen Bericht erläutere ich Ihnen umfassend und persönlich.

Weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit einem solchen Energieberatung sind die Einbeziehung der möglichen Fördermittel der KfW zu den ermittelten Maßnahmen. Ich kann hier Berechnungen gleich so optimieren, dass diese die Anforderungen an eine Förderung erfüllen. Sehr vorteilhaft sind diese Grundlagen bei der ggf. späteren Förderbeantragung.

Diese Energieberatung wird sehr lukrativ durch das BAFA gefördert. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und der Rechnungsbetrag wird direkt um den Zuschussbetrag gekürzt.

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Tabelle:

Förderung Nutzungszonen

Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien des Beratenen kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.

Für finanzschwache Kommunen kann der Finanzierungsanteil aus Mitteln dieses Förder-programms und Dritter (das heißt anderer Förderprogramme) maximal 95 % der förderfähigen Ausgaben betragen.